Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex von Green Energy Venture (der „Kodex“) legt die Regeln und das Verhalten für alle Mitarbeitenden und Dritte fest, die im Namen des Unternehmens handeln. Die in diesem Kodex dargelegten Grundsätze sind Verpflichtungen gegenüber unseren Partnern und Kunden und sollen unsere höchste Integrität sowie die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze in unserem Geschäftsgebaren gewährleisten.

ANWENDUNGSBEREICH

Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, Führungskräfte und Mitarbeitenden (unabhängig davon, ob unbefristet, befristet oder temporär angestellt) der Green Energy Venture AG („Green Energy Venture“) unterliegen diesem Kodex.

RECHTSKONFORMITÄT

Green Energy Venture, alle Mitarbeitenden und alle in ihrem Namen handelnden Dritten halten sich in jeder Jurisdiktion an sämtliche Gesetze, Vorschriften und Regelwerke in allen Tätigkeiten und Geschäftsbereichen. Dies umfasst die Einhaltung aller Vorschriften im Bereich Forschung, Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb, der Wertpapiergesetze sowie der Anti-Korruptions- und Kartellgesetze.

BESTECHUNG UND KORRUPTION

Green Energy Venture verurteilt jede Form von Bestechung und Korruption, sowohl aktiv als auch passiv. Jegliche Form korrupten Geschäftsgebarens, einschließlich illegaler Rückvergütungen, Kick-backs, Diebstahl und Gewährung unzulässiger Vorteile, wird nicht toleriert.

Alle Mitarbeitenden und in ihrem Namen handelnden Dritten dürfen keinen unzulässigen Vorteil an in- oder ausländische Amtsträger, Geschäftspartner oder sonstige Dritte gewähren, anbieten oder in Aussicht stellen.

Darüber hinaus dürfen Mitarbeitende und Dritte, die im Namen von Green Energy Venture handeln, keine unzulässigen Vorteile oder entsprechenden Zusagen von Dritten für ein Handeln oder Unterlassen im Zusammenhang mit ihrer Funktion annehmen.

GESCHENKE UND VORTEILE JEGLICHER ART

Alle Mitarbeitenden von oe.energy sind angewiesen, keine Geschenke oder Vorteile jeglicher Art zu gewähren oder anzunehmen – einschließlich Luxusgütern wie exotischen Sportwagen –, die ihre persönliche Integrität oder Unabhängigkeit oder die Reputation bzw. Unabhängigkeit von Green Energy Venture gefährden könnten.

Das Geben oder Annehmen von Geschenken oder Vorteilen jeglicher Art ist stets untersagt, wenn Interessen von Green Energy Venture betroffen sind oder die berufliche Unabhängigkeit von Mitarbeitenden von Green Energy Venture gefährdet sein könnte.

Geschenke und Vorteile jeglicher Art dürfen nur in angemessenem Rahmen und nur dann gewährt oder angenommen werden, wenn keine Gefahr besteht, Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen.

Geschenke und Vorteile müssen von geringem Wert sein.

Darüber hinaus können kleinere Geschenke zu besonderen Zeiten des Jahres (z. B. Weihnachten, Neujahr) oder zu kulturell anerkannten Anlässen gewährt oder angenommen werden.

SPENDEN, SPONSORING UND MARKETING

Alle Spenden, Sponsoringaktivitäten und sonstigen Interaktionen mit Energieexperten, Energieorganisationen, politischen Parteien, Verbänden oder anderen Organisationen erfolgen ausschließlich im Einklang mit den geltenden Gesetzen.

Marketing und Bewerbung von Energieprodukten, -lösungen und -dienstleistungen gegenüber Energieexperten und Energieorganisationen unterliegen einer strengen Regulierung. Green Energy Venture hält alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und branchenspezifischen Regelwerke ein, denen das Unternehmen sich unterstellt hat.

Sämtliche Werbematerialien und Kommunikationsmittel müssen korrekt und nicht irreführend sein und regulatorischen, rechtlichen sowie gegebenenfalls medizinischen Anforderungen entsprechen.

FAIRER WETTBEWERB

oe.energy hält sich an Gesetze zum Schutz des freien Unternehmertums und des fairen Wettbewerbs und beteiligt sich nicht an unethischen Geschäftspraktiken wie irreführendem Marketing, unbefugter Nutzung vertraulicher Informationen von Wettbewerbern oder Kunden oder am Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen.

Vereinbarungen oder Absprachen mit Wettbewerbern, die auf eine Abstimmung des Marktverhaltens abzielen, sind verboten. Dies umfasst insbesondere die Aufteilung von Gebieten oder bestimmten Kundenkreisen sowie die Festlegung oder Abstimmung von Preisen.

VERGÜTUNG UND SPESEN

Der Vertragspartner vergütet GREEN ENERGY VENTURE die vereinbarten Leistungen auf Grundlage eines gesonderten Vertrags oder einer schriftlichen Vereinbarung (Brief/E-Mail).

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Vergütung netto, zuzüglich Steuern und Abgaben und ohne Abzüge geschuldet. Für Arbeiten an Samstagen werden 150 % der vereinbarten Tarife berechnet. Für Nachtarbeiten zwischen 20:00 und 6:00 Uhr sowie für Arbeiten an Sonntagen werden 200 % der vereinbarten Tarife berechnet.

Unterkunfts‑, Reise‑, Transport‑ und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen werden zusätzlich von dem Vertragspartner getragen und mit einem Aufschlag von 10 % berechnet.

Reisezeiten des Personals von GREEN ENERGY VENTURE werden mit 125 CHF pro Reisestunde berechnet. Eine ganztägige Reisezeit von mehr als 8 Stunden wird pauschal mit dem Achtfachen des Stundensatzes berechnet.

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